Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 

Nachfolgende Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Es besteht keine Geltung gegenüber Verbrauchern.

1. Allgemeines

1. Lieferung, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Liefer- u. Zahlungsbedingungen; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung/Lieferung anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich in Textform anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag in Textform niedergelegt.

2. Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht gleich zeitlich befristet sind oder sich aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

2. An Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen in Textform, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.

3. Aufträge

1. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. unserer Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform oder Rechnungserteilung. Sonderbestellungen werden grundsätzlich von uns bestätigt.

2. Wegen der Mindestauftragsgröße verweisen wir auf die jeweiligen Preislisten.

3. Abrufaufträge sind innerhalb der vereinbarten Frist abzuwickeln. Bei Fristablauf erlischt ohne weitere Aufforderung der Lieferanspruch des Klägers, so dass wir über die Ware anderweitig verfügen können. Bei Verlängerung von Abrufaufträgen steht uns das Recht zu, Lager- und Pflegekosten in Höhe von insgesamt 1,5 % des Warenwertes pro Monat zu verlangen.

4. Elektronischer Geschäftsverkehr

1. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir gem. § 312 e, II, Satz 2 BGB von den gesetzlichen Verpflichtungen des § 312 e, I, Nr. 1 – 3 BGB freigestellt. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von uns gespeichert; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt.

2. Die aktuelle Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht für unsere Kunden auf unserer Web-Site www.herres-sekt.com zum Aufruf und zum Ausdruck zur Verfügung.

5. Preise/Zahlungsbedingungen

1. Wir berechnen die Preise gemäß unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen: sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort netto Kasse ohne Abzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzuges.

3. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern, werden alle von dem Käufer geschuldeten Zahlungen sofort fällig. Wir sind auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Trifft der Schuldner bei Zahlung keine Tilgungsbestimmung, ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen zunächst auf die ältere Verbindlichkeit des Schuldners anzurechnen. Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Verkäufer die Annahme der Leistung ablehnen.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferung/Gefahrübergang

1. Wir liefern frei Haus ab einer Palettenzahl von 1-2 Europaletten (Originalgröße lt. Preisliste). Sollte der Käufer eine kleinere Menge bestellen oder eine andere als die für uns günstige Versandart wünschen, so gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Selbstabholern können wir weder Fracht noch Rollgeld vergüten.

2. Sofern die Lieferung auf Europaletten erfolgt und kein Austausch bei Anlieferung vorgenommen wird, bleiben die Paletten in unserem Eigentum. Die Paletten sind unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Monaten frachtfrei in gebrauchsfähigem Zustand an uns zurückzugeben. Für Paletten, die der Käufer nicht an uns zurückgibt oder aber in beschädigtem Zustand zurückgibt, hat der Käufer die uns entstehenden Selbstkosten (letzter gültiger Kaufpreis für die Paletten) an uns zu zahlen.

3. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers/Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

7. Wir haften nach gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist im Sinne von § 286, Abs. II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

8. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 %, maximal in Höhe von 5 % des Kaufpreises.

11. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

12. Eine Versicherung der Ware vermitteln wir nur auf Grund einer Weisung in Textform des Käufers.

7. Gewährleistung

1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, ansonsten innerhalb von 4 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes in Textform gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Rüge verdeckter Mängel ist im Falle des beiderseitigen Handelsgeschäftes rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Entdeckung der Mängel gemacht wird; ansonsten gilt die Rüge als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 4 Wochen ab deren Entdeckung bei dem Verkäufer eingeht.

2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Während der Nacherfüllung sind die vorgenannten Rechte jedoch ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.

4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens-ersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Sofern dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit wir in einem Produkthaftungsfall für Folgeschäden haften müssen, wird die Haftung der Höhe nach auf vorhersehbare Schäden und auf die Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung der Peter Herres GmbH beschränkt. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens.

8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Ablieferung der Kaufsache.

8. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller bereits im Zeitraum dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen wie das Gleiche für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen unzertrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Gerichtsstand/Erfüllungsort

1. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 524/2013:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .